Praxis Johannes Spatz, Stadtplatz 15, 85368 Moosburg Telefon: 08761-5466, Rezept-Telefon: 08761-753029, Fax-Nr. 08761- 753028 Email: info@praxisspatz.de
Hausarztpraxis
Johannes Spatz
Aktuelle Informationen bei Corona Verdacht
Facharzt für Innere-u. Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizin
Stadtplatz 15, 85368 Moosburg
Telefon : 08761 - 5466
Telefax : 08761 - 753028
Rezepte : 08761 - 753029
weitere Informationen unter/ more Information under: www.rki.de
-akademische Lehrpraxis der TUM-
Liebe Patientinnen, lieber Patient,
Grundsatz:
• Enge Kontaktpersonen müssen sich (unabhängig von einem etwaigen Impf-
oder Genesenenstatus) grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne begeben.
• Positiv getestete Personen, denen vom Gesundheitsamt, von der die
Testung vornehmenden oder überwachenden Person oder von der die
Testung auswertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass bei ihnen ein jeweils
durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfürgeschulte
Person durchgeführter oder überwachter Nukleinsäuretest (z.B. PCR- oder
PoC-PCR-Test) oder Antigentest ein positives Ergebnis aufweist, müssen sich
unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in
Isolation begeben, vgl. Nr. 2.1 der AV Isolation.
• Bei Personen, die mittels Antigentest durch eine medizinische Fachkraft
oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person positiv getestet werden,
endet die Isolation, falls der erste nach dem positiven Antigentest
vorgenommene Nukleinsäuretest ein negatives Ergebnis aufweist, mit dem
Vorliegen des negativen Nukleinsäuretestergebnisses. Im Übrigen, wenn
beispielsweise aufgrund knapper Testkapazitäten kein bestätigender
Nukleinsäuretest erfolgen kann oder sich die Ergebnismitteilung verzögert,
endet die Isolation nach Ablauf von fünf Tagen nach dem positiven
Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden,
spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen (Nr. 4.1 AV Isolation).
• Bei mittels Nukleinsäuretest positiv getesteten Personen endet die
Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des
Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens48 Stunden, spätestens
jedoch nach Ablauf von zehn Tagen (Nr. 4.2 AV Isolation). Unter der
Voraussetzung, dass seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht,
beträgt die Isolationszeit also grundsätzlich fünf Tage.
Wir bitten Sie, diese Punkte zu beachten und wünschen Ihnen eine gute
Besserung, bleiben Sie gesund.